Mitgliedschaft

Die Organisationspädagogik wurde im Jahre 2009 von der Arbeitsgemeinschaft Organisationspädagogik zur Kommission Organisationspädagogik hochgestuft und temporär in der Sektion Erwachsenenbildung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE) aufgenommen. Im Jahre 2018 erhielt die Organisationspädagogik den Status einer eigenständigen Sektion in der DGfE.

Es ist jederzeit möglich, Mitglied der Sektion Organisationspädagogik zu werden. Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase können einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft stellen. Es werden hierfür zwei unterstützende Unterschriften von Vollmitgliedern der DGfE benötigt. Bereits promovierte Wissenschaftler*innen können einen entsprechenden Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, als Mitglied kooptiert zu werden.

Auszug aus der Geschäftsordnung (zur vollständigen „Geschäftsordnung“)

§ 3 Mitgliedschaft in der Sektion Organisationspädagogik 

1. Mitglieder der Sekton Organisationspädagogik sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die durch ihre wissenschaftlichen Tätigkeiten einen Beitrag zu den Aufgaben der Sektion leisten. Die Sektion Organisationspädagogik umfasst ordentliche assoziierte und kooptierte Mitglieder.

2. Ordentliche Mitglieder sind ordentliche Mitglieder der DGfE (soweit nicht durch die Übergangsbestimmung in § 8 anders geregelt), die durch ihre Arbeit einen Beitrag zum speziellen Aufgabenbereich der Sektion leisten können.

3. Assoziierte Mitglieder sind assoziierte Mitglieder der DGfE, die sich durch empirische Arbeiten so ausgewiesen haben, dass die Organisationspädagogik von ihrer Mitarbeit Gewinn erwarten darf.

4. Kooptierte Mitglieder sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht Mitglied der DGfE sind, aber sich durch wissenschaftliche Arbeiten so ausgewiesen haben, dass die Organisationspädagogik von ihrer Mitarbeit Gewinn erwarten darf.

5. Die Aufnahme neuer Mitglieder in die Sektion und die Mitgliedschaft in der Sektion wird über die Selbstzuordnung der in die DGfE aufgenommenen neuen Mitglieder oder assoziierten Mitglieder geregelt. Der Sektionsvorstand bestätigt die Zuordnung formlos.

6. Die kooptierte Mitgliedschaft wird vom Vorstand bestätigt. Kooptierte Mitglieder sind bei den Wahlen zu den Gremien der Sektion und der Kommissionen nicht stimmberechtigt. Die Mitgliedschaft muss jeweils vom Vorstand bestätigt werden.


Die Mitgliederkommunikation der Sektion Organisationspädagogik findet im Rahmen eines regelmäßig erscheinenden Newsletters der Organisationspädagogik statt. Hierfür können Sie sich unter folgender Adresse anmelden: organisationspaedagogik@dgfe.de

Zudem werden im Rahmen der Mitgliederversammlungen auf den Jahrestagungen der Sektion Organisationspädagogik aktuelle Fragen und Themen diskutiert. Hierzu sind alle Mitglieder und Interessierte der Sektion Organisationspädagogik herzlich willkommen.

Bitte melden Sie sich über folgenden Link an oder registrieren Sie sich als Mitglied um den Mitgliederbereich zu betreten: Login/Registrierung >>>


Alle Anträge und Dokumente zur Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft

Antrag auf Statusänderung

Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft

Mitteilung über Änderung der Adress- oder Kontodaten